Hüsmatte
News
BroschüreWeiteres Vorgehen
Beschwerde Kantonsgericht
Gegen die Baubewilligung vom 04. April 2023 wurde am 04. Mai 2023 Beschwerde eingereicht. Diese wurde vom Staatsrat am 28. Februar 2024 abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde am 05. April 2024 beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht. Sobald diese behoben ist, können die Bauarbeiten geplant werden.
Spendencheck-Übergabe
Die Stiftung Hüsmatte hat vom Lions Club Oberwallis im Rahmen der "Gotthard Convention 2023" eine Spende von CHF 18'000 erhalten. Herzlichen Dank für diese grosszügige Unterstützung!
Informationen Gommer Praxis
Für den Aufbau und Betrieb des Gesundheitszentrums Ober/Goms wurde die Gommer Praxis gegründet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.
Gewährung à-fonds-perdu-Beitrag Gemeinde Goms
Die Urversammlung der Gemeinde Goms hat dem à-fonds-perdu-Beitrag für den Bau des Gesundheitszentrums von CHF 1'320'000 mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt. Herzlichen Dank für die Unterstützung und das Vertrauen!
Erhalt Baubewilligung
Am 04. April 2023 hat die Stiftung Hüsmatte die Baubewilligung erhalten.
Pilotprojekt Rapid Responder
Im Februar 2023 wurde in der Gemeinde Goms das Pilotprojekt Rapid Responder (Sicherstellung Ambulanzdienst) durchgeführt.
Werte Bevölkerung, werte Gäste und Freunde des Goms
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Jahr 2010 haben die Gemeinden des Bezirks Goms aufgrund der schwierigen Nachfolgeregelung bei den Hausärzten die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der medizinischen Grundversorgung erkannt. Mit grossem Engagement wurden in der Folge durch die damaligen Gemeinden zwischen Niederwald und Oberwald die Möglichkeiten geprüft und Konzepte und Machbarkeitsstudien erarbeitet. Die professionell geführten Projektideen scheiterten allerdings jeweils an der Finanzplanung und an der Standortfrage.
Vorzeigeprojekt für Rand- und Bergregionen geplant
Nach der Fusion zur Gemeinde Goms wurde deshalb gemeinsam mit der Gemeinde Obergoms eine Projektvereinbarung unterzeichnet und aufgrund der bestehenden Bedürfnisse eine neue Projektidee verfolgt. Mit Machbarkeitsstudie, Standortanalyse, Raumprogramm und einem hoch motivierten Projektteam erfolgte im Jahr 2019 die Ausschreibung eines Projektwettbewerbs. Dank des Siegerprojekts des Architekturbüros Zenklusen und Pfeiffer konnte ein für die Region optimales Zentrum zur Abdeckung der medizinischen Grundversorgung erarbeitet und zur Baueingabe eingereicht werden.
In Ergänzung mit barrierefreiem Wohnraum wurde damit ein Vorzeigeprojekt für Rand- und Bergregionen geplant. Durch die Gründung der Stiftung Hüsmatte, deren Stiftungsrat von der ehemaligen Projektgruppe gestellt wurde, sind auch die notwendigen Strukturen und die zukünftige Rechtsform festgelegt worden. Mit Freude konnte am 22. März 2023 der Bauentscheid entgegengenommen und gleichzeitig die Finanzierungsbeschlüsse durch die beiden Urversammlungen eingeholt werden.
Beschwerde von Kantonsgericht gutgeheissen
Bekanntlich ist gegen diesen Bauentscheid eine Beschwerde eingereicht worden, welche vom Staatsrat am 28. Februar 2024 abgewiesen wurde. In der Folge wurde auch gegen diesen Entscheid eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht, welches nun am 19. Februar 2025 zugunsten des Beschwerdeführers und gegen den Bau des Gesundheitszentrums entschieden hat.
Der Stiftungsrat Hüsmatte sowie alle Beteiligten sind überrascht und können die Argumentation der Richter nicht nachvollziehen. Das Kantonsgericht argumentiert, dass die Bauvorschriften für die Zone für öffentliche Bauten zu offen formuliert seien. Beim Fehlen konkreter Bestimmungen sollten die zu erstellenden Gebäude nicht wesentlich von den umliegenden Gebäuden abweichen. Zudem seien die öffentlichen Interessen gemäss ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) nicht rechtsgenügend abgewogen worden.
Erfolgsaussichten vor Bundesgericht gering
Das Baureglement müsste demnach teilrevidiert werden, was bis zur Homologation sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Realisierung des Gesundheitszentrums an diesem Standort deshalb praktisch unmöglich. Dies ist sehr erstaunlich, wenn man bedenkt, wie viele Fachexperten diesen Standort im Vorfeld beurteilt haben. Auch die Kantonale Baukommission (KBK) und der Staatsrat hatten keinerlei Bedenken.
Das Urteil des Kantonsgerichts wurde vom Stiftungsrat zusammen mit fachkundigen Experten analysiert. Die Erfolgsaussichten vor Bundesgericht werden als gering eingeschätzt. Erschwerend kommt hinzu, dass der Stiftung Hüsmatte die Zeit davonläuft. Ohne moderne und zeitgemässe medizinische Infrastruktur und die Möglichkeit zur Einrichtung einer Gemeinschaftspraxis wird es kaum möglich sein, medizinisches Fachpersonal und Ärzte für die Region Goms überzeugen zu können.
Der Stiftungsrat hat deshalb an der Sitzung vom 10. März 2025 entschieden, auf eine Beschwerde ans Bundesgericht zu verzichten und gleichzeitig das Projekt Hüsmatte am geplanten Standort abzubrechen. Ein Entscheid, der den Mitgliedern des Stiftungsrats nach unzähligen Stunden freiwilliger und grössernteils unentgeltlicher Arbeit schwergefallen ist. In den letzten Jahren wurde nichts unversucht gelassen, die medizinische Grundversorgung und das Leben im Alter auch im Goms zukunftstauglich und langfristig zu sichern.
Chronologie (Zusammenfassung)
2010: Gemeinde-Präsidenten-Konferenz Bezirk Goms GPK zur ärztliche Grundversorgung im Goms
2012: Schwierige hausärztliche Nachfolgeplanungen GPK
2012-2014: Gemeinde Reckingen-Gluringen ergreift Initiative bezüglich Tagesstätte für Senioren
2014-2015: Projekt «Blinnenhorn» mit Tagesstätte und Seniorenhotellerie
2016: Planerische Definition der Standortfrage / Zielsetzungen für 2017 erarbeitet
2018: Projektvereinbarung Neustart mit aktualisiertem Raumprogramm
2019: Standortanalyse, Machbarkeitsstudie, Marktanalyse, Raumprogramm, Architekturwettbewerb
2020–2022: Klärung Rechtsform, Kauf Parzellen, Businessplan, Gründung Stiftung Hüsmatte, Betriebskonzept, Baueingabe 30.09.2022, Finanzierungsmöglichkeiten
2023: Baubewilligungsentscheid 22.03.2023, Beschwerde Baubewilligungsentscheid, Finanzierungsentscheide UV Gemeinden Goms und Obergoms
2024: Entscheid Staatsrat 28.02.2024 – Beschwerde wird abgewiesen, Beschwerde zum Staatsratsentscheid vom 05.04.2024
2025: Urteil Kantonsgericht 19.02.2025 – Beschwerde wird gutgeheissen und Staatsratsentscheid aufgehoben
Weiteres Vorgehen in Abklärung
Trotz einem ersten und durchaus verständlichen Frust wird der Stiftungsrat nun sehr rasch versuchen, die verschiedenen Fragen zu klären und die Bevölkerung in den kommenden Wochen über das weitere Vorgehen zu informieren. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis und die nötige Geduld. Auch wenn wir nicht alle unsere Wünsche realisieren und ein optimales Projekt umsetzen können, sind wir zuversichtlich, die medizinische Versorgung mit dem Projekt Gesundheitszentrum innert nützlicher Frist in einem abgeänderten Rahmen umsetzen zu können.
Gluringen im März 2025, Stiftungsrat Hüsmatte